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Glossar
Die wichtigsten
Begriffe zum Thema Internet und Spionage
Rechtsprechung
Wer ein Internet-Forum betreibt, haftet für die darin
veröffentlichten Beiträge auch dann, wenn die
Identität
der Urheber ehrverletzender oder beleidigender
Äußerungen
bekannt ist und direkt gegen sie vorgegangen werden kann. Der
Forumsbetreiber ist verpflichtet, die Beiträge von der
Web-Seite
zu löschen, sobald er von einem Betroffenen dazu aufgefordert
wird.
Bundesgerichtshof, VI ZR 101/06 vom 27.3.2007
Wer ein Internet-Forum betreibt, in dem unzulässige
Äußerungen verbreitet werden, ist verantwortlich,
auch wenn
er nicht selbst hinter den angegriffenen Inhalten steht oder sie
verfasst hat.
Landgericht Hamburg, 324 O 600/06 vom 27.4.2007
Wer Inhaber und Betreiber eines Internet-Anschlusses ist, hat
dafür zu sorgen, dass dieser Anschluss nicht für
Rechtsverletzungen genutzt wird.
Landgericht Mannheim, 7 O 76/06 vom 4.8.2006
Die Veröffentlichung von E-Mails eines Dritten auf einer
Internet-Seite kann einen Eingriff in das allgemeine
Persönlichkeitsrecht darstellen. Eine einem abgegrenzten
Empfängerkreis bestimmte E-Mail ist mit einem verschlossenen
Brief
vergleichbar, der allein durch das Absenden nicht aus der
Geheimsphäre entlassen wird. Selbst legitime Interessen, etwa
die
Aufklärung der Allgemeinheit über ein
Firmenschicksal,
rechtfertigen eine Veröffentlichung von E-Mails nicht, wenn es
sich dabei um vertrauliche geschäftliche E-Mails handelt, die
zudem auf unlautere Weise beschafft wurden. Landgericht Köln,
28 O
178/06, vom 6.9.2006
Einem Foren-Betreiber ist es verboten, Beiträge zu verbreiten,
in
denen dazu aufgerufen wird, durch massenhaften Download eines Programms
den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Er hat zudem
eine
spezielle Pflicht zur Überwachung, wenn er durch sein
Verhalten
vorhersehbar rechtswidrige Beiträge Dritter provoziert hat
oder
wenn ihm bereits mindestens eine Rechtsverletzung von einigem Gewicht
im Rahmen des Forums benannt worden ist und sich die Gefahr weiterer
solcher Handlungen konkretisiert hat.
Oberlandesgericht Hamburg, 7 U 50/06, vom 22.8.2006
Wer auf einer Internet-Seite für unerlaubte
Glücksspiele
wirbt, kann auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, selbst wenn
er nur der Bevollmächtigte (admin-e) eines
ausländischen
Domain-Inhabers ist.
Landgericht Hamburg, 327 O 699/06, vom 5.4.2007
Ein Internet-Auktionshaus muss dafür Sorge tragen, dass
Versteigerungen von gefälschten Artikeln sofort beendet
werden. Es
hat Plagiatsangebote unverzüglich zu sperren, sobald sie
bekannt
werden, sowie alle technisch möglichen und zumutbaren
Maßnahmen zu ergreifen, um Rechtsverstöße
zu
verhindern.
Bundesgerichtshof, I ZR 35/04, vom 19.4.2007
Quelle: brand eins 6/2007
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